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Anhang 18
DV 947/300, § 25
A) Unterhaltungsarbeiten
a) | Das Frischdampfrohr zur Dampfstrahlpumpe ist abzusperren. |
b) | Das Anstellventil ist zu öffnen. |
c) | Das Ventil zur Aschkastenspritze ist zu öffnen. |
d) | Das Kesselspeiseventil ist zu schließen. |
e) | Der Entwässerungshahn der Druckleitung zwischen Dampfstrahlpumpe und Kesselventil ist zu öffnen. |
f) | Die Knebelmutter des Feuerlöschstutzens ist vorsichtig um 2 Gänge zu lösen. Der Dichtkegel ist anzulüften, damit etwaiger noch vorhandener Überdruck aus der Druckleitung entweichen kann, danach sind die Knebelmutter und der Dichtkegel abzunehmen. |
B) Störungsursachen bei Dampfstrahlpumpen
a) | Die Dampfstrahlpumpe bekommt keinen Dampf. Absperrventil vom Dampfentnahmestutzen ist geschlossen, öder der Kegel vom Anstellventil hat sich von der Spindel gelöst. |
b) | Die Dampfstrahlpumpe ist zu heiß durch undichtes Anstellventil, Rückschlagventil in der Dampfstrahlpumpe oder undichtes Kesselspeiseventil. Eine eindeutige Feststellung der Ursache ist durch Öffnen des Feuerlöschstutzens möglich. Strömt hierbei Dampf nur aus dem Schlabberventil oder seinem Abflussrohr, so ist das Anstellventil undicht. Strömt aber bei geöffnetem Kesselventil Dampf aus dem Feuerlöschstutzen, so ist das Kesselrückschlagventil undicht. |
c) | Das Tenderabsperrventil ist geschlossen oder das zugehörige Gestänge schadhaft. |
d) | Das Sieb im Tender ist durch Schmutz oder Fremdkörper zugesetzt. |
e) | Das Wasser im Tender ist zu warm (über 30 °C). |
f) | Es ist ungenügend Wasser im Tender. |
g) | Im Wasserschlauch zwischen Lok und Tender ist der Durchfluss behindert, z. B. Gummibelag innen gelöst oder Wasser gefroren. |
h) | Die Saugleitung ist durch schlechte Verbindung oder durch schadhafte Rohre undicht. |
i) | Es ist eine Eisdecke auf dem Wasser, oder die Wasserkastendeckel sind angefroren. |
k) | Die Hanfschnurpackung der Dichtfläche an der Mischdüse ist undicht. |
l) | Das Schlabberventil ist nicht geöffnet. |
m) | Das Gehäuse ist durch Kesselstein versetzt. |